Flüchtlingskosten in Hattingen: Wer bezahlt was, wann und wie viel?

Veröffentlicht am 09.04.2016 in Allgemein

„Ich freue mich, dass der veränderte Haushalt genehmigt wird und Hattingen damit handlungsfähig bleibt“, kommentierte der heimische Landtagsabgeordnete Prof. Rainer Bovermann (SPD) das Ergebnis der Ratssitzung am Donnerstag. Bovermann merkte weiter an: „Zusammen mit meinen Kollegen aus dem EN-Kreis, Thomas Stotko und Hubertus Kramer, habe ich mich in Düsseldorf dafür eingesetzt, dass eine auf die Stärkungspaktkommunen zugeschnittene Lösung gefunden wird. Das Land lässt die Kommunen auch in der Frage der Flüchtlingskosten nicht im Stich. Zugleich muss ich feststellen, dass die Finanzierung der Flüchtlingspolitik immer noch missverständlich oder sogar falsch dargestellt wird.“

 

Grundlagen der Finanzierung sind das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und eine Vereinbarung zwischen SPD und Grünen sowie den kommunalen Spitzenverbänden, wobei die Stadt Hattingen durch den Städte- und Gemeindebund vertreten wurde. Nach dieser Vereinbarung erhält Hattingen einen nach der Einwohnerzahl (90%) und der Fläche (10%) berechneten Anteil an der Gesamtsumme von rund 2 Milliarden Euro – das sind für unsere Stadt rund 6,5 Millionen Euro für 2016. Dieser Betrag wird zu zwei Dritteln vom Land und nur zu einem Drittel vom Bund aufgebracht.

 

Die Annahme einer durchschnittlichen Flüchtlingszahl von 1.800 für Hattingen im Jahr 2016 und die Multiplikation mit 10.000 Euro sieht Bovermann kritisch. Das würde bedeuten, kein Asylverfahren für die bereits hier lebenden Flüchtlinge könnte im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Auch kann niemand verlässlich prognostizieren, wie viele weitere Flüchtlinge bis zum Jahresende nach Hattingen kommen. Daher wird laut Vereinbarung zwischen Land und Kommunen von der Zahl der Flüchtlinge am Stichtag 1.1.2016 ausgegangen. Zudem ist eine Überprüfung anhand der tatsächlichen Anzahl im Laufe des Jahres vorgesehen (Revisionsklausel). Eine „Kopfpauschale“ in Höhe von dann 10.400 Euro pro Flüchtling und Jahr wird es erst ab dem 1.1.2017 geben, wenn die notwendigen Umstellungen zur Erfassung der Flüchtlinge erfolgt sind.

 

Abschließend äußerte sich Rainer Bovermann: „Ohne Zweifel sind damit für die Kommunen nicht alle Kosten abgedeckt, die im Zusammenhang mit der Zuwanderung entstehen. Daher fordere ich, dass der Bund 50% der Flüchtlingskosten übernimmt und die Kommunen entlastet. Das Land hat seine Hausaufgaben gemacht. Nun ist Herr Schäuble, der Hüter der „schwarzen Null“, gefragt!“

 

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