„Die Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit des EN-Kreises angesichts des geplanten Hochschulgesetzes sind völlig unbegründet“, so reagierte apl. Prof. Dr. Rainer Bovermann (SPD), Mitglied des Wissenschaftsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen, auf eine Medienkampagne der CDU (die WAZ berichtete).
In dem Presseartikel hatte sich Prof. Dr. Störtkuhl, Vorsitzender der CDU-Mittelstands-und Wirtschaftsvereinigung sowie Biologe an der Ruhr-Universität Bochum, zu der Aussage verstiegen, die Landesregierung beabsichtige die Einführung einer „Planwirtschaft“ an den Hochschulen. „Es geht ausdrücklich nicht um eine Detailsteuerung“, korrigierte ihn der Politikwissenschaftler Bovermann, „sondern um die Formulierung strategischer Ziele und die Rahmensetzung für die Hochschulen.“ Diese werden mit 5,9 Mrd € durch die Steuerzahler finanziert. Daher ist es das gute Recht des von den Bürgern demokratisch gewählten Landesparlaments, über die Mittelverwendung mitzuentscheiden und deren Einsatz zu kontrollieren.
Dagegen werden nur 2,9% des Gesamtfinanzvolumens der Hochschulen von Unternehmen bereitgestellt. Die Drohung der CDU, „kein Unternehmen wird sich dann noch im hiesigen Raum finanziell an der Forschung beteiligen“, läuft daher ins Leere. Trotzdem ist es wichtig, auch für diesen Teil Transparenz herzustellen. Der Entwurf des Hochschulgesetzes sieht lediglich vor, dass das Präsidium der Hochschule bei von Dritten finanzierten Forschungsvorhaben die Öffentlichkeit „in geeigneter Weise“ zu informieren hat. Das NRW-Informationsfreiheitsgesetz stellt zudem sicher, dass die Hochschulen keine Dokumente zu Forschung und Lehre zugänglich machen müssen. „Wovor also hat Prof. Dr. Störtkuhl Angst?“, fragt der heimische Landtagsabgeordnete abschließend.