"Ein Sieg der Demokratie", so reagierte heute der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Rainer Bovermann auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster zur Aufhebung des Kommunalwahltermins. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte geplant, den Wahltermin auf den 7. Juni zu legen, obwohl die derzeitigen Stadträte noch bis zum 20. Oktober im Amt sind. Bovermann, der als einer der Kläger selbst im Gerichtssaal anwesend war, kommentierte das Urteil so: " Wenn man das Volk befragt, muss der Wählerwille auch unmittelbar umgesetzt werden, und nicht erst ein knappes halbes Jahr später!"
Als neuer Termin für die Kommunalwahl bietet sich aus Sicht des Abgeordneten nun der 27. September an - der Tag, an dem auch der Bundestag gewählt wird. "Eine politische Trickserei mit einem separaten Wahltag wenige Wochen vorher oder nachher verbietet der Respekt vor dem Wähler. Alle Wählerinnen und Wähler sind in der Lage, zwischen den beiden Wahlebenen zu unterscheiden", davon ist Bovermann überzeugt. Wer eine hohe Wahlbeteiligung möchte, kommt an einer Zusammenlegung der Termine nicht vorbei. Auch die zusätzlichen Kosten in Höhe von 42 Mio. € in NRW - bzw. 140.000 € in Hattingen und jeweils ca. 70.000€ in Schwelm, Wetter und Sprockhövel - sind nicht zu rechtfertigen.