Bovermann begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofes

Veröffentlicht am 18.02.2009 in Wahlen

"Ein Sieg der Demokratie", so reagierte heute der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Rainer Bovermann auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster zur Aufhebung des Kommunalwahltermins. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte geplant, den Wahltermin auf den 7. Juni zu legen, obwohl die derzeitigen Stadträte noch bis zum 20. Oktober im Amt sind. Bovermann, der als einer der Kläger selbst im Gerichtssaal anwesend war, kommentierte das Urteil so: " Wenn man das Volk befragt, muss der Wählerwille auch unmittelbar umgesetzt werden, und nicht erst ein knappes halbes Jahr später!"

Als neuer Termin für die Kommunalwahl bietet sich aus Sicht des Abgeordneten nun der 27. September an - der Tag, an dem auch der Bundestag gewählt wird. "Eine politische Trickserei mit einem separaten Wahltag wenige Wochen vorher oder nachher verbietet der Respekt vor dem Wähler. Alle Wählerinnen und Wähler sind in der Lage, zwischen den beiden Wahlebenen zu unterscheiden", davon ist Bovermann überzeugt. Wer eine hohe Wahlbeteiligung möchte, kommt an einer Zusammenlegung der Termine nicht vorbei. Auch die zusätzlichen Kosten in Höhe von 42 Mio. € in NRW - bzw. 140.000 € in Hattingen und jeweils ca. 70.000€ in Schwelm, Wetter und Sprockhövel - sind nicht zu rechtfertigen.

 

Kontaktadressen

Landtagsbüro:
Anja Upel
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 884-2592
Fax: 0211 884-3170

Wahlkreisbüro:
Melanie Witte-Lonsing
Bahnhofstr. 24
45525 Hattingen
Tel.: 02324 202824
Fax: 02324 501559

Counter

Besucher:1679551
Heute:129
Online:2