Ein gutes Signal vom Land bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten

Veröffentlicht am 29.03.2016 in Allgemein

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sind seit Monaten in besonderer Weise gefordert: Obwohl die Zahl der ankommenden Schutzsuchenden stetig steigt, leisten die Kommunen in der Flüchtlingspolitik hervorragende Arbeit. Um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung für 2016 mehr als vier Milliarden Euro für die Asyl- und Flüchtlingspolitik in NRW vorgesehen. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu 2015. Rund 2,6 Milliarden Euro davon gehen direkt an die Kommunen.

 

„Damit erweist sich das Land einmal mehr als verlässlicher Partner für die Städte und Gemeinden in NRW. Das Geld wird die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben erleichtern. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden ist eine nationale Aufgabe, die wir nur gemeinsam meistern werden. Doch zunächst muss man all denen danken, die in unseren Kommunen helfen: hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich. Das sind unglaublich viele engagierte Menschen“, sagt der heimische Landtagsabgeordnete Rainer Bovermann weiter.

 

Von den knapp vier Milliarden Euro des für 2016 vom Land bereitgestellten Geldes, gehen allein 1,95 Milliarden Euro direkt an die nordrhein-westfälischen Kommunen. Diese werden über die pauschale Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ausgezahlt. Die Erhöhung ergibt sich unter anderem durch die Änderung des Stichtages im FlüAG. Dieser wird nach den aktuellsten Flüchtlingszahlen am Stichtag 1. Januar 2016 berechnet und nicht mehr anhand der Zahlen des Vorjahres. Weitere 613 Millionen Euro werden den Städten und Gemeinden dafür erstattet, dass sie Landesaufgaben bei der Flüchtlingshilfe übernehmen.

 

Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich nun auch über weitere Punkte bei der Finanzierung der Flüchtlingspauschale für 2016 und 2017 geeinigt. 2016 wird eine Jahrespauschale gezahlt, ab 2017 gibt es eine monatliche Auszahlung. Bereits ab 2016 wird die jährliche Pauschale von 7.578 Euro auf 10.000 Euro pro Flüchtling angehoben werden. Wenn nötig, soll auch nach einer Evaluation nachgesteuert werden. In diesen 10.000 Euro enthalten ist das Geld vom Bund, der 670 Euro pro Flüchtling und Monat zahlt, allerdings nur für fünf Monate ab Registrierung eines Flüchtlings. „Das Land lässt die Kommunen auch an dieser Stelle nicht allein, sondern springt in die Lücke und zahlt 10.000 Euro ohne Einschränkung bis eine Entscheidung zum Asylantrag vorliegt“, erklärt Rainer Bovermann

 

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