Bäckereien und Blumengeschäfte sollen an allen Sonntagen öffnen dürfen

Veröffentlicht am 17.04.2007 in Arbeit und Wirtschaft

"Das neue Ladenöffnungsgesetz der CDU-FDP-Koalition hat dazu geführt, dass kleine Bäckereien und einzelne Blumengeschäfte auch bei uns in Hattingen zu Ostern Umsatzrückgänge um bis zu 50 Prozent zu beklagen hatten, weil sie nach dem Willen der Regierung Rüttgers Ostersonntag geschlossen bleiben mussten. Wir haben daher in der Sitzung der SPD-Landtagsfraktion eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach an Pfingst- und Ostersonntag sowie am 1. Weihnachtstag Bäckereien und Blumengeschäfte Brötchen und Schnittblumen verkaufen können und die frühere Regelung des Ladenschlussgesetzes wieder greift", erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Bovermann heute in Düsseldorf. So könnten die Läden an allen Sonntagen sowie am 1. Weihnachtsfeiertag für fünf Stunden geöffnet werden.

Das Gesetz müsse bereits zu den Pfingstfeiertagen geändert werden, forderte Bovermann. Ansonsten drohten den betroffenen Geschäften erneute Umsatzeinbußen. "Das derzeit geltende Ladenöffnungsgesetz ist mittelstandsfeindlich und verwirrt die Verbraucherinnen und Verbraucher. Niemand kann nachvollziehen, an welchen Sonntagen die Geschäfte nun offen haben und an welchen nicht. So standen am Oster-sonntag viele Kundinnen und Kunden vor verschlossenen Türen. CDU und FDP rühmen sich als mittelstandsfreundliche Parteien. Wenn sie das ausnahmsweise ernst meinen, müssen sie unserer Gesetzesinitiative zustimmen", sagte der SPD-Landtagsabgeordnete.

Rainer Bovermann betont, dass die Gesetzesänderung nichts an der grundsätzlichen Kritik an dem Ladenöffnungsgesetz ändere: "Das Gesetz liberalisiert, wo es die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht brauchen, die Beschäftigten jedoch belastet. Das belegen die ernüchternden Umsatzzahlen des Einzelhandels in den Abendstunden. Der Schichtdienst der Beschäftigten am Abend und an den Sonntagen in den großen Kaufhäusern behindert gemeinsame familiäre Aktivitäten und ein vitales Vereinsleben." Davon seien in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 400.000 Beschäftigte und ihre Familien betroffen.

 

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