Rechtssicherheit für langjährig geduldete Flüchtlinge

Veröffentlicht am 29.11.2006 in Allgemein

"Die ist ein guter Tag für die zahlreichen bislang nur geduldeten Flüchtlingsfamilien", kommentierten die drei heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Rainer Bovermann, Hubertus Kramer und Thomas das Ergebnis der Innenministerkonferenz zum Bleibrecht.

Alle drei kennen seit Jahren zahlreiche Schicksale von Menschen, die im Ennepe-Ruhr-Kreis leben, deren Kinder hier geboren wurden, hier zur Schule gegangen sind oder sich in der Ausbildung befinden und deren Muttersprache längst Deutsch ist, weil sie ihre "offizielle" Heimat noch nie gesehen haben. "Man kann sich kaum vorstellen, was es für ein Gefühl gewesen sein muss, alle sechs Monate mit Hoffen und Bangen eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, obwohl man sich doch hier zuhause fühlt", versucht Thomas Stotko, Mitglied des Innenausschusses, die Gefühlslage der Betroffenen zu erklären. Endlich gibt es einen Durchbruch in der jahrelang geführten Debatte und damit auch erstmals Rechtssicherheit und die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht für alle langjährig geduldeten Flüchtlinge. Wer die Anforderungen erfüllt, bekommt ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre und eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.

Natürlich stimmen Bovermann, Kramer und Stotko darin überein, dass sich die gefassten Beschlüsse erst einmal in der Praxis bewähren müssen. Zudem sollte bei aller Freude über die gefundene Altfallregelung nicht vergessen werden, dass viele Menschen nicht von ihr profitieren. Um sich langfristig nicht den Vorwurf der Willkür auszusetzen, muss eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisregelung für Geduldete insgesamt gefunden werden.

Abschließend verweisen die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten noch einmal darauf, dass Straftäter oder Personen, die bereits bei ihrer Einreise wissentlich falsche Angaben gemacht haben, ausdrücklich von dieser Bleiberechtsregelung ausgenommen sind.

 

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