SPD-Gesetzesinitiative stärkt den sozialen Wohnungsbau

Veröffentlicht am 01.11.2005 in Presse

"Unsere Gesetzesinitiative zu einer grundlegenden Reform der Ausgleichsabgabe stärkt den sozialen Wohnungsbau. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass wir hier vor Ort festlegen können, welche Wohngebiete zur Ausgleichsabgabe festgelegt werden und an welchen Stellen die Einnahmen in den Wohnungsbau oder in die Stadtentwicklung fließen." Das erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Rainer Bovermann.

Er verwies darauf, dass bisher das Land über die Wohnquartiere entschieden habe, in denen die Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss. Außerdem seien die Einnahmen bisher in einen Landesbetrieb geflossen, um sie dann wieder über das ganze Land zu verteilen. "Dieser Verwaltungsapparat hat dann schon einen Teil des Geldes verschlungen", kritisierte Bovermann. Nach dem SPD-Modell verblieben die Einnahmen in den Kommunen und diese könnten selbst darüber entscheiden, in welchem Stadtteil die Einnahmen in den Wohnungsbau investiert werden. "Hinzu kommt, dass das Geld auch für Maßnahmen in der Stadtentwicklung ausgegeben werden darf", erläuterte der SPD-Politiker. Sollte die Gesetzesinitiative eine Mehrheit im Düsseldorfer Landtag finden, könnten beispielsweise über diesen Weg dringende Wohnumfeldverbesserungen finanziert werden.

Die Ausgleichsabgabe, die früher als Fehlbeleger-Abgabe bezeichnet wurde, hat die Funktion, Subventionen bei Mietern von Sozialwohnungen zurückzufordern, die aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Einkommenssteigerungen einer solchen Sozialwohnung nicht mehr bedürfen. Ihre Erhebung ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur zulässig, sondern zur Abschöpfung von nicht mehr benötigten Subventionsvorteilen "geboten". Dies ist Ausdruck sozialer Gerechtigkeit, denn die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum von Anspruchsberechtigten ist groß - vor allem, da sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen kontinuierlich verringert.

Ein weiterer wichtiger Punkt in dem SPD-Entwurf sei die sofortige Anhebung der Eingangsschwelle zur Erhebung der Ausgleichsabgabe von heute 20 Prozent auf 60 Prozent Übersteigung der Einkommensgrenzen für den Anspruch auf eine Sozialwohnung, stellte Bovermann fest. "Dadurch werden alle, die zur Zeit bis zu 2 Euro pro Quadratmeter Ausgleichsabgabe zahlen, davon befreit. Das Geld bleibt den Mieterinnen und Mietern." Bovermann kritisierte in diesem Zusammenhang das Modell der CDU-FDP-Koalition, da sie diese Anhebung über viele Jahre strecken wolle, um sie letztendlich komplett abzuschaffen. "Das ist schwarz-gelbe Politik für Nordrhein-Westfalen: Der Staat unterstützt den Wohnungsbau für Reiche, die dann keinen Cent mehr dazu tun müssen. Das ist sozial ungerecht!"

Presse

 

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