„Die Schullandschaft in Hattingen muss nun endlich gestaltet und nicht nur verwaltet werden“. Mit diesen Worten kommentierte der heimische Landtagsabgeordnete Prof. Rainer Bovermann (SPD) die gestrige Verabschiedung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes. Das Gesetz eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, auch 1-zügige Grundschulen weiterzuführen.
„Das Gesetz ist für Hattingen von großer Bedeutung“, erläuterte Bovermann. Kleine Grundschulen, wie sie in Bredenscheid und Blankenstein gute Arbeit leisten, erhalten dadurch auch bei rückläufigen Schülerzahlen eine Perspektive. Nun müssen die neuen rechtlichen Bestimmungen auch im Entwurf des Schulentwicklungsplanes berücksichtigt werden. Bovermann: „Ich erwarte eine Überarbeitung der bisherigen unzureichenden Planungen und die Entwicklung von echten Handlungsalternativen.“ Auch für die weiterführenden Schulen bietet das Gesetz interessante Optionen: Gesamtschulen sind nun auch als Teilstandort möglich. „Immer mehr Eltern wünschen längeres gemeinsames Lernen. Daher sollten wir in Hattingen ernsthaft über eine Erweiterung der Gesamtschule an einem Teilstandort nachdenken, wie sie in dem Gutachten von Dr. Rösner angeregt wird“, forderte Bildungspolitiker Bovermann.